top of page

AGB

​

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
  1. den Vertrag zwischen Run to Grow // Inhaber: Dr. Laura Mathiaszyk, Kevelohbusch 1a, 45277 Essen & Tanja Schönenborn, Kronprinzenstr. 1c, 53773 Hennef (im Folgenden: Veranstalter) und dem Kunden (im Folgenden: Kunde) gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

  2. das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und anderen Leistungserbringern (z.B. Hotel, Hütte, Fluggesellschaft) gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des anderen Leistungserbringers.

 

§ 2 Veranstaltungsbuchung

(1) Sie können Veranstaltungsbuchungen für die Teilnahme an Veranstaltungen unterschiedlicher Art, die wir über unsere Site oder unsere Dienste anbieten, vornehmen.

(2) Einige der auf unserer Site oder in unseren Diensten aufgeführten Veranstaltungen sind kostenpflichtig. Wenn Sie eine Zahlung in unseren Diensten vornehmen, stimmen Sie zu, dass: (i) Sie dafür verantwortlich sind den vollständigen Eintrag für die Veranstaltung zu lesen, bevor Sie sie verbindlich buchen; (ii) Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag zur Buchung einer Veranstaltung eingehen, wenn Sie den Buchungsvorgang abschließen.

(3) Sie können die Veranstaltungen, die Sie buchen möchten, auswählen, indem Sie die entsprechende Auswahl treffen (z. B. Veranstaltungen, Datum) und die jeweilige Schaltfläche anklicken. Unsere Preise sind auf der Site oder in den Diensten aufgeführt. Wir behalten uns das Recht vor, unsere angegebenen Preise für Veranstaltungen jederzeit zu ändern (vorausgesetzt, dass Ihnen nur der Betrag in Rechnung gestellt wird, dem Sie vor der Preisänderung zugestimmt haben) und unbeabsichtigt auftretende Preisfehler mit Wirkung für die Zukunft zu korrigieren. Weitere Informationen über Preisgestaltung und Umsatzsteuer (USt.)/Mehrwertsteuer (MwSt.) zum geltenden Satz sowie andere maßgebliche Steuern, Gebühren oder Abgaben sind während des Buchungsvorgangs auf der Site verfügbar.

(4) Bevor Sie auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ klicken, werden alle von Ihnen gewählten Veranstaltungen, einschließlich des Gesamtpreises, in einer Buchungszusammenfassung nochmals angezeigt. Sie können dann noch etwaige Eingabefehler erkennen und korrigieren, bevor Sie Ihren endgültigen verbindlichen Buchungsauftrag erteilen. Mit dem Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ erteilen Sie einen verbindlichen Auftrag für die Buchung einer Veranstaltung zum ausgewählten Termin. Der Auftrag kann jedoch erst erteilt und übermittelt werden, wenn Sie diese Bedingungen mit einem Klick auf das entsprechende Kästchen akzeptiert und somit in Ihren Buchungsauftrag eingeschlossen haben.

(5) Wir senden Ihnen dann per E-Mail eine automatische Empfangsbestätigung für Ihren Buchungsauftrag, in der Ihr Buchungsauftrag noch einmal aufgeführt wird und die Sie dann über die entsprechende Funktion ausdrucken oder speichern können. Die automatische Empfangsbestätigung belegt nur, dass wir Ihren Buchungsauftrag erhalten haben, sie stellt noch nicht unsere Annahme dieses Auftrags dar.

(6) Die rechtsverbindliche Vereinbarung über die Buchung der Veranstaltungen ist erst geschlossen, wenn wir Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail übermitteln. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren Auftrag nicht anzunehmen. Dies gilt nicht in Fällen, in denen wir eine Zahlungsmethode anbieten – und Sie diese Zahlungsmethode für Ihren Auftrag wählen –, bei der sofort ein Zahlungsvorgang eingeleitet wird (z. B. elektronische Überweisung oder Echtzeitüberweisung über PayPal, Giropay, Paydirekt). In diesem Fall gilt der rechtsverbindliche Vertrag als geschlossen, wenn Sie den Buchungsvorgang, wie oben beschrieben, über die Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ eingeleitet haben.

(7) Der Kaufvertrag kann in [deutscher] Sprache geschlossen werden. Nach Vertragsabschluss werden die Vertragsbedingungen bei uns aufbewahrt, Sie haben dann keinen Zugriff mehr darauf.

 

Speicherung von Online-Zahlungsangaben

Sie können eine bevorzugte Zahlungsmethode für die Zukunft speichern. In diesem Fall speichern wir diese Zahlungsangaben gemäß den geltenden Branchenstandards, falls vorhanden (z. B. PCI, DSS). Sie können Ihre gespeicherte Karte anhand ihrer letzten vier Ziffern identifizieren.

 

Bestätigungsprozess

Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zu der Veranstaltung nur nach Bestätigung über unsere Dienste erteilt werden kann und dass der Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen möglicherweise eine persönliche Identifizierung erforderlich macht.

 

§ 4 Leistungen
  1. den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibung auf der Website www.runtogrow.de und die Angaben in der Anmeldung verbindlich. Angaben im Internet, außerhalb der offiziellen Website (z.B. Angaben über Facebook), sind nicht Bestandteil des Angebots, hierfür wird keine Gewähr übernommen.

  2. der Veranstalter aus, von dem Teilnehmer zu vertretenden Gründen während des Verlaufs der Reise zusätzliche, zum Zeitpunkt des Reiseantritts nicht vorhersehbareLeistungen erbringt, sind diese für den Teilnehmer nach folgender Maßgabe kostenpflichtig: Fahrtkostenersatz pro gefahrenen Kilometer: 0,40 €; Zeitaufwand pro aufgewendete Stunde: € 15,-

  3. Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung einer Veranstaltung sind der Website zu entnehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, den Rücktritt nach Maßgabe des § 7 (b) zu erklären, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

  4. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann auf Kundenwunsch die Veranstaltung dennoch durchgeführt werden; hierfür wird gegebenenfalls ein Aufschlag fällig, den der Veranstalter dem Kunden zuvor mitteilt.

  5. Veranstaltungen/ Reisen in Verbindung mit einem Wettkampf ist die Organisation und Durchführung der Sportveranstaltung bzw. des Wettkampfes eine Fremdleistung, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat. Regressansprüche in Bezug auf die Durchführung der Sportveranstaltung sind direkt an den Veranstalter des jeweiligen Wettkampfes zu richten.

 

§ 5 Leistungs- und Preisänderungen
  1. oder Änderungen einzelner Leistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden von den Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern ihm dies möglich ist und die Änderungen und Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind.

  2. Veranstalter ist zu Änderungen des Veranstaltungsverlaufes berechtigt, wenn dies erforderlich ist (z.B. Änderungen des Ablaufs, Änderung des Transportmittels bei Transfers, Änderung des Rahmenprogramms). Insbesondere bei witterungsbedingten Gefahren kann der Verlauf geändert und ein Alternativprogramm angeboten werden. In solchen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Reduzierung des Peises. Sollten durch eine Änderung Kosten entstehen, deren Herkunft der Veranstalter nicht zu vertreten hat, gehen diese zu Lasten des Kunden.

  3. Veranstalter ist berechtigt, den Preis aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, falls dies für den Veranstalter unumgänglich ist und zwischen der Buchungsbestätigung und der vertraglich vorgesehenen Veranstaltung mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Preises hat der Veranstalter den Kunden bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltung darüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Der Kunde ist berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten, wenn Preisänderungen eintreten, die den Preis um 5% übersteigen.

 

§ 6 Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
  1. Sie können diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

  2. Die Widerrufsfrist erlischt 14 Tage nach Vertragsschluss

  3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Run to Grow, Tanja Schönenborn, Kronprinzenstraße 1C, 53773 Hennef, kontakt@runtogrow.de, über Ihre Entscheidung diesen Vertrag zu widerrufen mittels einer unmissverständlichen Erklärung informieren (z. B. einem Schreiben per Post oder E-Mail).

  4. Um die Widerrufsfrist einzuhalten genügt es, dass Sie Ihre Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist senden.

  5. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen – ohne unnötige Verzögerung, in jedem Fall jedoch höchstens 14 Tage nach Eingang der Benachrichtigung über Ihren Widerruf – alle bereits von Ihnen erhaltenen Zahlungen zurück. Wir werden eine solche Rückerstattung mit dem gleichen Zahlungsmittel vornehmen, das Sie für die ursprüngliche Transaktion verwendet haben, es sei denn, Sie haben ausdrücklich etwas anderes genehmigt; in jedem Fall entstehen Ihnen durch eine solche Rückerstattung keine Gebühren.

  6. Flugreisen gelten für Umbuchungen, Namensänderungen und Stornierungen die Beförderungsbedingungen und AGB der Fluggesellschaft.

  7. Rücktritt oder Nichtantritt der Veranstaltung durch den Kunden kann der Veranstalter einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen berücksichtigt. Der pauschalierte Anspruch des Veranstalters beträgt

    • 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% des Preises

    • 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Preises

    • 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Preises

    • Nichtantritt: 100% des Preises.

  8. Veranstalter behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Hierzu ist ein Nachweis der Kosten gegenüber dem Kunden erforderlich.

  9. Kunde ist berechtigt, wenn er die Veranstaltung nicht wahrnehmen kann, sich bis zum Veranstaltungsbeginn durch einen Dritten ersetzen zu lassen, der anstelle des Kunden in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson dem Veranstalter zuvor schriftlich mitzuteilen. Der Veranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, insbesondere sofern sie den Anforderungen der Veranstaltung nicht entspricht (insbesondere körperliche Verfassung) oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der Kunde haften gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für den Preis und für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Ferner ist der Veranstalter berechtigt, ein pauschales Bearbeitungsentgelt von € 50,00 zu erheben.

  10. Umbuchungs- und Bearbeitungsentgelte sowie etwaige Mehrkosten durch den Eintritt einer Ersatzperson sind mit Rechnungserhalt fällig.

  11. Falle eines Rücktritts wird die Buchung des Zimmers gesondert betrachtet. Hier gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des anderen Leistungserbringers. Der Kunde ist verpflichtet sich, sich hiervon in den angebotenen Informationsquellen zu unterrichten.

​

§ 7 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
  1. Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

    • Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten Trainer/ Guides vom Veranstalter sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte des Veranstalters wahrzunehmen. Bei wiederholt gruppenschädigen Verhaltens, mutwilliger Sachbeschädigung, Körperverletzung oder dem Konsumieren Drogen, kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Kosten für die Rückreise (Bus, Flug, Begleitung) sind in voller Höhe durch den Kunden zu tragen. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Preis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgen, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;

    • 3 Wochen vor Veranstaltungsantritt: Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Wird die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter unzumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Veranstaltung die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Veranstaltung, bedeuten würde, erhält der Kunde den eingezahlten Preis umgehend zurück. Die Mitteilung ist dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen zuzuleiten und der Preis ist unverzüglich zurückzuerstatten. Eventuelle Umbuchungen werden in diesem Fall kostenlos vorgenommen. Weitere Ansprüche können daraus nicht entstehen.

​

§ 8 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Veranstaltung infolge, bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

§ 9 Gewährleistung
  1. die Veranstaltungleistung nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine mindestens gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

  2. die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen.

  3. Kunde ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Vor der Kündigung des Vertrages ist eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Veranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Peises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

  4. Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Veranstaltung (Mangel), kann der Kunde unbeschadet Minderung des Preises oder Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

  5. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Buchende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

 

§ 10 Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

§ 11 Anweisungen der Trainer
  1. Kunde ist verpflichtet, Anweisungen der Trainer/ Guides zu befolgen. Dies ist zur eigenen Sicherheit des Kunden erforderlich.

  2. Kunde, der gegen Anweisungen eines Trainers/ Guides verstößt, oder durch sein Verhalten die übrigen Teilnehmer gefährdet, verletzt oder schädigt, oder die ordnungsgemäße Durchführung gefährdet, kann vom Veranstalter von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. § 7 (a) gilt entsprechend.

  3. die Durchführung der Veranstaltung beauftragte Trainer/ Guides sind nicht berechtigt, für den Veranstalter rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

 

§ 12 Reiseteilnahme Minderjähriger

Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen bei Teilnahme eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Mit der Einverständniserklärung geben die Erziehungsberechtigten die Einwilligung, dass sich der minderjährige Teilnehmer während der ganzen Veranstaltung frei, alleine und auf eigene Gefahr bewegen darf. Eine Beschränkung der Haftung des Veranstalters erfolgt nur nach Maßgabe des nachstehenden § 13.

 

§ 13 Haftung des Veranstalters, Haftungsbegrenzung
  1. Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Kontrolle der Leistungsträger, die Richtigkeit der Veranstaltungsbeschreibung - ausgenommen Angaben in nicht vom Veranstalter herausgegebenen Prospekten - und die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen und Pflichten.

  2. vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Veranstaltung und Kunden auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, a. soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b. soweit der Veranstalter für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

  3. Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden und in der Ausschreibung als diese kenntlich gemacht wurden.

  4. alle gegen den Veranstalter gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Personen- und Sachschäden bis zum Dreifachen des Veranstaltungspreises.

  5. vorgenannten Haftungsbeschränkungen sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich der Veranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

  6. Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 14 Wichtige Hinweise
  1. Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-,Reisekranken- und Reiserücktrittsversicherung.

  2. Kunde hat sich über die für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen Vorschriften und Bestimmungen (z.B. Pass-, Visa-, Zollvorschriften) selbst zu informieren und ist für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, wenn diese nicht durch eine schuldhafte Falschinformation des Veranstalters verursacht ist.

  3. Kunde verpflichtet sich, die in der Veranstaltungsbeschreibung geforderten Ausrüstungsgegenstände während der Veranstaltung mitzuführen.

  4. Kunde versichert, körperlich zur Teilnahme an der Veranstaltung in der Lage zu sein.

 

§ 15 Datenschutz
  1. Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Veranstalter auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Veranstaltungsdurchführung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

  2. gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden selbstverständlich vertraulich behandelt.

  3. Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Veranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet.

 

§ 16 Foto- und Filmaufnahmen
  1. Veranstalter darf während der Reise Foto- und Filmaufnahmen erstellen und zu eigenen Zwecken, insbesondere Werbezwecken, verwenden.

  2. Kunde stimmt der Erstellung dieser Aufnahmen und deren Verwendung ausdrücklich zu.

  3. Kunde darf durch den Fotografen/ die Fotografin aufgenommene Bilder ausschließlich für private Zwecke verwenden. Eine Verwendung in den sozialen Medien ist nur bei gleichzeitiger Nennung des Fotografen/ der Fotografin möglich.

 

§ 17 Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Sonstige Bestimmungen
  1. Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

  2. Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.

  3. vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

    • und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

    • und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

  4. gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  5. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

  6. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  7. Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

 

Kontakt

Wenn Sie allgemeine Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter:

 

Tanja Schönenborn, Kronprinzenstraße 1C, 53773 Hennef, +49 (0) 15111525037

Dr. Laura Mathiaszyk, Kevelohbusch 1A, 45277 Essen, +40 (0) 17624090026

 

​kontakt@runtogrow.de

www.runtogrow.de

bottom of page